Ambulante Pflege

Der Begriff „ambulante Pflege beschreibt die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld, auch häusliche Pflege genannt.

Viele Menschen sind im Alter oder aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen im Alltag auf Hilfe angewiesen. Dabei besteht nicht selten der Wunsch, solange wie möglich in der gewohnten Umgebung weiterzuleben. Die ambulante Pflege kann – durch den unermüdlichen Einsatz von Angehörigen und den Leistungen der Pflegekasse und Krankenkasse – dazu beitragen, diesem Bestreben gerecht zu werden.

Leistungen der Pflegeversicherung nach Einstufung in einen Pflegegrad ab 01.01.2022

  • Grundpflege, wie Duschen und Baden
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Krankenbeobachtung
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 EUR 125,00
Pflegegrad 2 EUR 316,00 EUR   724,00 EUR 125,00
Pflegegrad 3 EUR 545,00 EUR 1.363,00 EUR 125,00
Pflegegrad 4 EUR 728,00 EUR 1.693,00 EUR 125,00
Pflegegrad 5 EUR 901,00 EUR 2.095,00 EUR 125,00

Leistungen der Krankenkasse mit einer Verordnung des Arztes

  • Medikamentengabe
    Medikamente (feste und orale Arzneimittelformen wie Tabletten und Kapseln) werden maschinell über ein Blisterzentrum in Zusammenarbeit mit der Apotheke vollautomatisch in kleine Tüten eingeschweißt, diese Einzeltüten werden als Blister bezeichnet und erhöhen die Therapiesicherheit)
  • Injektionen
  • Blutdruckmessen
  • Blutzuckermessungen
  • Wundversorgungen und Verbandswechsel
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Stomaversorgung
  • Katheterwechsel
Alle Angaben ohne Gewähr.