24 Stunden Rufbereitschaft
Unsere Klienten in der Pflege haben eine Rufbereitschaft, die 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zur Verfügung steht und somit eine permanente Erreichbarkeit garantiert.
Die Rufbereitschaft ist für uns mehr als eine rechtliche Verpflichtung. Es ist eine Selbstverständlichkeit, unsere Klienten ggf. auch in der Nacht professionell zu versorgen.
Der Anruf bei der Rufbereitschaft dient zur Hilfe, bei pflegerischen Notfällen, wie z.B. bei einem Sturz, wenn es keine schwere Verletzung gibt, aber der Klient dennoch Unterstützung benötigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Rufbereitschaft kein Ersatz für den Notruf „112“ ist.
Die Abrechnung erfolgt nicht über die Kranken- oder Pflegekasse.
Sollte ein Einsatz zu Stande kommen, wird dieser Privat in Rechnung gestellt.